Grundschuld

Eine der gängigen Kreditsicherheiten im Bereich der Baufinanzierung ist die Eintragung einer Grundschuld im Grundbuch. Diese im Juristischen auch als Grundpfandrecht geltende Kreditsicherheit stellt sicher, dass ein Darlehensgeber im Falle von Zahlungsstörungen die entsprechende Immobilie, für welche die Grundschuld eingetragen wurde, mittels Zwangsversteigerung veräußern kann. Auf diese Weise kann er sich der ausgefallenen Darlehensschuld bedienen. Einerseits bietet die Grundschuld dem Kredit gebenden Institut eine wertvolle Kreditsicherheit. Andererseits sind aufgrund des dadurch geringeren Kreditausfallrisikos relativ günstige Darlehenskonditionen möglich, welche letztlich auch dem Kreditnehmer zugutekommen. Nach Abzahlung ist eine eingetragene Grundschuld unwirksam. Selbst dann, wenn sie nicht aus dem Grundbuch ausgetragen wird.