Zwangsversteigerung

Kommt ein Darlehensnehmer den Zahlungsverpflichtungen für seinen Immobilienkredit nicht nach, dann kann es zur Zwangsversteigerung des finanzierten Objektes kommen. Diese ist immer dann möglich, wenn die finanzierte Immobilie als Kreditsicherheit für das aufgenommene Darlehen dient. Aufgrund der relativ hohen Darlehenssummen im Baufinanzierungsbereich ist solch eine Besicherung üblich. Das geschieht meist mittels Eintragung einer Grundschuld im Grundbuch der Immobilie. Aber auch Hypotheken können zur Besicherung eines Baufinanzierungsdarlehens dienen. Diese Kreditsicherheiten bezeichnet man als sogenannte Grundpfandrechte.