Kreditnehmer

Als Kreditnehmer gilt eine natürliche oder auch juristische Person, welcher von einem Kreditgeber ein Darlehen gewährt wird. Im Gegenzug verpflichtet sich der Kreditnehmer, dieses Darlehen nach bzw. innerhalb einer bestimmten Zeit zurückzuzahlen. Auch die Zahlung eines Darlehenszinses ist üblich. Im Rahmen einer Kreditvergabe wird in aller Regel ein Kreditvertrag geschlossen, der die genauen Vereinbarungen der Vertragsparteien enthält. Unter als Privatpersonen auftretenden Vertragspartnern ist die Ausfertigung eines Kreditvertrages grundsätzlich nicht nötig, da auch mündliche Vereinbarungen Gültigkeit haben. Aus Beweisgründen ist ein Kreditvertrag jedoch zu empfehlen.