Kreditgeber

Ein Kreditgeber ist eine juristische oder auch natürliche Person, die einer anderen juristischen oder natürlichen Person einen Kredit gewährt. Die leihende Person wird dabei als Kreditnehmer bezeichnet. Um die Rückzahlung eines gewährten Darlehens und auch eine eventuelle Zinszahlung zu regeln, wird meist ein Kreditvertrag zwischen den Vertragspartnern geschlossen. Unter Privatpersonen bedarf die Kreditgewährung jedoch streng genommen keiner Schriftform – juristisch gesehen zählen auch mündliche Vereinbarungen. Aus Beweisgründen wird allerdings meist immer ein Kreditvertrag ausgefertigt. Man spricht bei der leihenden juristischen bzw. natürlichen Person auch dann vom Kreditgeber, wenn es sich bei dem betreffenden Kredit um ein Sachdarlehen handelt.