Zinsanpassungsklausel

Sowohl Kreditnehmer als auch Kreditgeber unterliegen nach der Ausreichung eines Darlehens gewissen Zinsänderungsrisiken – zumindest im Zusammenhang mit festverzinslichen Krediten. Denn ist der Zins einmal fest vereinbart, kann es sein, dass die Zinsen am Markt plötzlich deutlich fallen oder auch steigen. Der vereinbarte Kredit passt seine Konditionen allerdings nicht an. Wird im Kreditvertrag eine entsprechende Zinsanpassungsklausel verankert, ist das nicht mehr der Fall. In diesem Fall spricht man von einem variabel verzinsten Kredit. Die Anpassungsklausel regelt dabei, an welchem Indikator (z.B. 3-Monats-Euribor) sich die vereinbarte Zinsanpassung orientiert und zu welchen Zeitpunkten diese vorgenommen wird. Häufig ist in diesem Zusammenhang auch die Festlegung einer verzögerten Anpassung.