Restschuld

Nimmt ein Darlehensnehmer einen Kredit auf, ist er in der Regel zur regelmäßigen Rückzahlung verpflichtet – zumindest im Rahmen eines klassischen Ratendarlehens. Durch diese regelmäßige Zahlung trägt er seinen Kredit Stück für Stück ab. Der jeweils aktuell verbleibende offene Kreditbetrag wird als sogenannte Restschuld bezeichnet. Sie stellt demnach die noch offene Forderung des Gläubigers dar.

Eine genaue Ermittlung der Restschuld ist immer dann nötig, wenn ein Kreditnehmer sein bestehendes Darlehen ablösen möchte. Eine Ablösung ist die Abzahlung eines Kredites mittels neu aufgenommenen Kredits. In bestimmten Situationen kann diese Verfahrensweise durchaus sinnvoll sein. Zum Beispiel dann, wenn das neue Darlehen deutlich zinsgünstiger ist als der ältere Kredit.