Ablösung

Laut Kreditverbraucherschutzgesetz dürfen Allzweckdarlehen praktisch jederzeit zurückgezahlt werden. Eine vertragliche Verpflichtung, ein Darlehen während der gesamten ursprünglichen Laufzeit zu behalten, besteht für den Kreditnehmer also nicht. Das ermöglicht es Kreditnehmern zum einen, den Kredit jederzeit bar zurückzuzahlen. Zum anderen darf ein Darlehen aber auch jederzeit mittels eines neuen Kredites weiterfinanziert werden. Ist das der Fall, spricht man von einer sogenannten Kreditablösung. Eine Ablösung kann sich für den Darlehensnehmer lohnen, wenn der neue Kredit zinsgünstiger ist, als es der bisherige Kredit war. In diesem Zusammenhang sollte jedoch immer beachtet werden, dass durch eine Ablösung auch Mehrkosten entstehen können – zum Beispiel Bearbeitungsgebühren.