Gelten mögliche Kreditgeber als Kreditinstitut, sind sie im Rahmen einer Kreditantragstellung verpflichtet, mit dem Antragsteller eine sogenannte Einnahmen- und Ausgabenrechnung durchzuführen. Diese soll aus Sicht des potenziellen Kreditnehmers zur Vermeidung einer möglichen Überschuldung dienen. Doch auch der Kreditgeber verschafft sich mittels dieser Rechnung ein Bild über die wirtschaftliche Situation des möglichen Darlehensnehmers. Auf diese Weise kann er sein mögliches Risiko abschätzen. Nicht selten hängen individuelle Konditionen an dieser Einschätzung.
Der Aufbau einer Einnahmen- und Ausgabenrechnung ist grundsätzlich recht simpel. Alle nachweislichen Einnahmen des Antragstellers werden seinen regelmäßigen Belastungen gegenübergestellt. Verbleibt genügend Einkommen um die gegebenenfalls neu hinzukommende Kreditrate tragen zu können, ist die Einnahmen- und Ausgabenrechnung positiv.