Bürge

Ein Bürge ist eine Person, die sich verpflichtet, für die Verpflichtungen eines Kreditnehmers aus einem Darlehensverhältnis einzustehen. Um welches Schuldverhältnis es sich dabei handelt, ist jedoch vertraglich genau festgelegt. Kommt der Kreditnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht (mehr) nach, dann kann sich der Kreditgeber direkt an den Bürgen wenden und zur Zahlung der ausgebliebenen Leistungen auffordern. Einer separaten Mahnung des Kreditnehmers bedarf es dabei streng genommen nicht.

In der Praxis sind Bürgschaften relativ selten geworden. Zumindest wenn es um Allzweckdarlehen mit relativ geringen Volumina geht, sind Bürgschaften kaum nicht zu finden – aus verschiedenen Gründen. Ein Grund liegt darin, dass der nötige Aufwand des Kreditinstitutes dafür vergleichsweise hoch ist.