Bearbeitungsgebühren

Wer ein Kredit aufnimmt, muss nicht selten mit Bearbeitungsgebühren rechnen. Diese werden in der Regel in Form eines Aufschlages auf den ausgegebenen Betrag in Rechnung gestellt. Die Höhe der Bearbeitungsgebühr wird häufig prozentual festgelegt. Je größer der Kreditbetrag desto höher fällt der absolute Betrag der Bearbeitungskosten aus. Aufgrund der Mitfinanzierung muss sich diese Gebühr im Effektivzins eines Darlehens wieder spiegeln – das ist gesetzlich festgelegt. Vergleicht ein potenzieller Kreditnehmer den Effektivzins verschiedener Angebote, ist die Bearbeitungsgebühr also bereits berücksichtigt. In einigen Fällen ist jedoch auch der Abzug einer Bearbeitungsgebühr vom bewilligten Darlehensbetrag gängig.