Zuteilung

Der Zeitpunkt der sogenannten Zuteilung ist im Zusammenhang mit der Besparung von Bausparverträgen wichtig. Er stellt quasi das Sparziel des Bausparvertrages dar. Ist der Zuteilungszeitpunkt erreicht, kann der Sparer seinen Vertrag in Anspruch nehmen. Er kann dabei entscheiden, ob lediglich das Bausparguthaben ausgezahlt oder diesen inklusive des Bauspardarlehens zur Verfügung gestellt werden soll. Das Bauspardarlehen muss jedoch immer zu Finanzierung wohnwirtschaftlicher Zwecke dienen und darf zum Beispiel nicht für die Anschaffung von Konsumgütern dienen. Bei Erreichen des Zuteilungszeitpunktes ist es zudem auch möglich, lediglich das Guthaben auszahlen zu lassen und den Darlehensanspruch auf nahe Angehörige zu übertragen.