Bauspardarlehen

Das Bauspardarlehen gilt als solide Basis für den Erwerb von Wohneigentum. Es steht grundsätzlich jeder Person zur Verfügung, deren Bausparvertrag in die sogenannte Zuteilung gelangt ist. Dieser Zeitpunkt gilt praktisch als Zielzeitpunkt eines Bausparvertrages. Zu diesem Zeitpunkt kann sich der Sparer entscheiden, ob er das angesparte Guthaben seines Vertrages entnimmt und gegebenenfalls auf das ebenfalls mögliche Bauspardarlehen verzichtet. Alternativ kann er dieses nutzen und zu wohnwirtschaftlichen Zwecken verwenden. Auch die Abtretung des Kreditanspruchs an nahe Angehörige ist rechtlich möglich. Der Vorteil eines Bauspardarlehens: Die Konditionen eines solchen Kredites sind meist vergleichsweise günstig. Bausparkassen liegen bei ihren Darlehenskonditionen besparter Bausparverträge häufig unter dem aktuellen Niveau des Geld- und Kapitalmarktes.