Die Schufa Klausel kann man mittlerweile in fast jedem Antrag auf Kontoeröffnung, Kreditgewährung oder Abschluss eines Mobilfunkvertrages wiederfinden. In ihr steht im Grunde genommen nichts anderes, als dass die Antragsteller damit einverstanden sind, dass ihre Daten an die Schufa weiter gegeben werden, um zu ermitteln, ob die Kreditwürdigkeit gewährleistet ist. Die Schufa Klausel muss unterzeichnet werden, damit die Banken berechtigt sind, die Daten abzufragen.
Allerdings ist kein Kunde zur Unterzeichnung verpflichtet. Vielmehr kann er die Schufa Klausel aus dem Vertrag streichen. Dann muss er allerdings damit rechnen, dass bestimmte Leistungen beim Girokonto, wie der Dispo oder die Kreditkarte, nicht gewährt werden. Handyverträge oder Kredite werden meist gar nicht erst gewährt.