Schufa-Einträge: Gültigkeit, Bestand, Löschung

Grundsätzlich haben Schufa-Einträge eine Gültigkeit von unbestimmter Dauer. Wurden die zugrunde liegenden Rechnungen jedoch in der Zwischenzeit bezahlt, muss dies ebenfalls in der Schufa vermerkt werden. Nachdem der Schufa-Eintrag auf diese Weise „erledigt“ ist, bleibt er noch drei Jahre bestehen. Danach wird er automatisch gelöscht. Doch auch hier passieren immer wieder Fehler, so dass im eigenen Interesse überprüft werden sollte, ob die Einträge noch bestehen. Ist dies der Fall, kann man auch direkt bei der Schufa die Löschung der Einträge verlangen, allerdings erst nach Ablauf der drei Jahre.