Eigenheimzulage

Bis einschließlich zum Jahr 2005 konnte die sogenannte Eigenheimzulage beantragt werden. Diese Förderung, die als eine der größten staatlichen Förderprogramme Deutschlands galt, sollte vor allem Familien die Anschaffung von Wohneigentum ermöglichen bzw. erleichtern. Die Eigenheimzulage wurde sowohl für den Erwerb und Bau von Eigenheimen als auch für den Kauf bzw. die Erschaffung von Eigentumswohnungen gewährt. Sie setzte sich aus einem Grundbetrag und eventuell zusätzlich gewährter Kinderzulagen zusammen. Die Höhe dieser Beträge hing von verschiedenen Faktoren ab. So war es beispielsweise der Zeitpunkt des Kaufs bzw. Erwerbs, der ausschlaggebend für die Förderungshöhe war. Zudem wurde bezüglich der Förderhöhe zwischen Alt- und Neubauten unterschieden.