Nachdem die Wohlverhaltensperiode bei der Privatinsolvenz abgeschlossen und eine Restschuldbefreiung erteilt worden ist, gehen viele davon aus, dass die Einträge in der Schufa ebenso gelöscht werden. Dem ist aber nicht so. Die Schufa vermerkt lediglich, dass das private Insolvenzverfahren abgeschlossen wurde. Dies gilt nicht als negativer Eintrag, bleibt aber mindestens drei weitere Jahre bestehen.