Auswirkungen von Mahnungen, Mahnbescheiden, Inkassoverfahren, eidesstattlicher Versicherung und Pfändungen auf die Schufa
Mahnungen werden grundsätzlich nicht in der Schufa als negative Einträge gelistet. Anders sieht es bei Inkassoverfahren und Mahnbescheiden aus. Diese werden an die Schufa gemeldet, abwenden kann dies der Einzelne nur, wenn er die Forderung bestreitet und Recht bekommt. Eine eidesstattliche Versicherung, kurz eV, wird ebenfalls in der Schufa vermerkt. Sie bleibt für mindestens drei Jahre bestehen, kann jedoch als erledigt gekennzeichnet werden. Die Pfändungen des Kontos oder des Gehalts wirken sich als negative Merkmale auf die Schufa aus.
Bei einer Einigung auf Ratenzahlung kann diese Einigung, sowie die korrekte Zahlung der Raten in der Schufa gespeichert werden. Dadurch wird der eigentlich negative Eintrag abgemildert.