Die Schufa kann eine Vielzahl von Daten speichern, jedoch gibt es hierbei auch Ausnahmen.
Typische Daten, die gespeichert werden dürfen sind:
- Anträge auf Konto-Eröffnungen
- Anträge auf Kreditkarten
- Bürgschaften (erhaltene und eingegangene)
- Leasingverträge inklusive der Nebendaten über Betrag, Dauer und Beginn
- Kredite inklusive der Nebendaten
- grundpfandrechtlich gesicherte Kredite, allerdings ohne Betrag
- Salden über gekündigte Kredite
- Forderungen, die tituliert, aber uneinbringlich sind
- Forderungsverkäufe
- Kontomissbrauch
- Pfändungen und andere Vollstreckungsmaßnahmen
- Vergleiche über Forderungen
- nicht vertragsgemäßes Verhalten und dessen Folgen in Verbindung mit Geldgeschäften
Daneben gibt es noch weitere Angaben, die aber von der Schufa grundsätzlich nicht gespeichert werden dürfen. Hierzu zählen:
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- Familienstand
- Einkommen
- Guthaben auf Konten
- Depotwerte
- weitere Vermögensverhältnisse