Sondertilgung

Wird ein Darlehen aufgenommen, dann werden in diesem Zusammenhang Kreditraten vereinbart, die der Kreditnehmer regelmäßig zu entrichten hat. Innerhalb dieser Raten sind sowohl die vertraglich festgeschriebenen Zinszahlungen als auch die Tilgungsanteile enthalten. Die einzige Ausnahme bildet dabei das sogenannte Endfälligkeitsdarlehen, das während der Laufzeit nur die Zahlung der Kreditzinsen erfordert. Nimmt der Kreditnehmer während der Darlehenslaufzeit Tilgungsleistungen vor, die nicht als Rate vereinbart sind, dann spricht man von sogenannten Sondertilgungen. Diese beschleunigen die Abzahlung des betreffenden Kredites. Auch der zu zahlende Gesamtzins mindert sich durch die Leistung von Sondertilgungen. Die Anzahl bzw. der betragsmäßige Umfang von Sondertilgungen kann vertraglich beschränkt werden. Üblich ist das zum Beispiel im Rahmen von Baufinanzierungen