Kredit-Altersgrenze

Mit zunehmendem Alter des Kreditnehmers erhöht sich das Risiko eines Kreditgebers. Denn verstirbt der Kreditnehmer, dann gehen die Forderungen zwar mit in die Erbmasse des Verstorbenen ein. Schlagen dessen Erben jedoch ihr Erbe aus, bleibt der Kreditgeber auf dem geliehenen Betrag sitzen. Um das zu verhindern, bieten die meisten Kreditinstitute sogenannte Restschuldversicherungen an, die den verbleibenden Kreditbetrag im Fall der Fälle abzahlen. Diese Versicherungen sichern Kreditnehmer jedoch nur bis zu bestimmten Altersgrenzen ab, da eine Restschuldversicherung letztlich nicht anderes ist als eine „kleine“ Lebensversicherung. Das wiederum ist der Grund, dass Kreditgeber ihrerseits Kredit-Altersgrenzen bestimmen. Kreditantragsteller, die älter sind, erhalten kein Darlehen mehr – gegebenenfalls sind maximal Einzelfallentscheidungen möglich.