Einkommensnachweise

Im Rahmen einer Kreditvergabe ist ein Kreditinstitut verpflichtet, zusammen mit dem Antragsteller eine sogenannte Einnahmen- und Ausgabenrechnung anzufertigen. Dabei handelt es sich in aller Regel um eine Selbstauskunft des Kreditantragstellers – zumindest was die Angaben zu seinen Ausgaben angehen. Denn die Einnahmen lässt sich eine Bank bzw. Sparkasse grundsätzlich immer nachweisen. Sie fordert demnach Einkommensnachweise. Handelt es sich beim Antragsteller um eine Privatperson, dienen in der Regel Lohnbescheinigungen als ausreichende Nachweise. Angestellte müssen meist die letzten drei „Lohnzettel“ vorlegen. Beamte hingegen weisen ihr Einkommen mittels letzter gültiger Einkommensbescheinigung nach, da sie diese meist nicht monatlich, sondern lediglich bei vorliegenden Einkommensänderungen erhalten.