Grundschuld

Eine der gängigen Kreditsicherheiten im Bereich der Baufinanzierung ist die Eintragung einer Grundschuld im Grundbuch. Diese im Juristischen auch als Grundpfandrecht geltende Kreditsicherheit stellt sicher, dass ein Darlehensgeber im Falle von Zahlungsstörungen die entsprechende Immobilie, für welche die Grundschuld eingetragen wurde, mittels Zwangsversteigerung veräußern kann. Auf diese Weise kann er sich der ausgefallenen Darlehensschuld bedienen. …

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